Anleitung ÜA-Kennzeichnung
- 1. Informationsblatt und Antrag für Überwachungsvertrag ausfüllen und einreichen
- 2. Erstinspektion und Abschluss der Überwachungsverträge
- 3. Durchführung der periodischen Fremdüberwachung
- 4. Achtung bei nicht-kontinuierlicher Produktion!
- 5. Registrierungsbescheinigung für ÜA-Kennzeichnung beantragen
1. Informationsblatt und Antrag für Überwachungsvertrag ausfüllen und einreichen
- Zutreffendes Informationsblatt sorgfältig durchlesen
- Informationsblatt und Antrag ausfüllen und von Ihrer Firma zeichnen lassen
- Informationsblatt, Antrag und angeführte Unterlagen bei uns einreichen
2. Erstinspektion und Abschluss der Überwachungsverträge
- Überprüfung, ob Sie am Produktionsstandort über die erforderlichen Produktionsmittel bzw. über eine entsprechende Berechtigung (z. B. Gewerbenachweis) zur Produktion verfügen
- Evaluierung des Dokumentationssystems, das für die Überprüfung der Fertigung der Eigenüberwachung bzw. werkseigenen Produktionskontrolle gemäß den einschlägigen Normen erforderlich ist
- Besprechung der Vorgehensweise, wie der Hersteller zur gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung gelangen kann
- Klärung etwaiger offener Fragen
Bei einem positiven Ergebnis der Erstinspektion in Ihrem Herstellungswerk stellen wir Ihnen die beantragten Überwachungsverträge aus.
Nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt mit uns auf.
3. Durchführung der periodischen Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung wird gemäß den jeweils geltenden Normen durchgeführt und von uns in einem Bericht dokumentiert, der Ihnen übermittelt wird. Der Überwachungszyklus ist vorgeschrieben und wird in entsprechenden Intervallen durchgeführt.
Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen:
Mindestens alle 2 Jahre
Feuerschutz-, Rauchschutz- sowie Dachbodenabschlüsse
bei kontinuierlicher Produktion:
2x jährlich, direkt im Herstellungswerk
Feuerschutz-, Rauchschutz- sowie Dachbodenabschlüsse
bei nicht-kontinuierlicher Produktion:
Spätestens nach dem 100. erzeugten Produkt (maximal 2x jährlich oder mindestens alle 2 Jahre), direkt im Herstellungswerk
4. Achtung bei nicht-kontinuierlicher Produktion!
Sie müssen die jeweilige Produktionsmenge und den Produktionszeitraum bei uns nachweislich über das Formular „Produktionsankündigung für Feuer- und Rauchabschlüsse“ so zeitgerecht anmelden, dass eine unangekündigte Inspektion der Fertigung und der Eigenüberwachung jederzeit durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie:
- Pro Objekt ist eine Produktionsankündigung auszufüllen.
- Sollten im gleichen Objekt unterschiedliche Systeme eingebaut werden und mehrere verschiedene Überwachungsverträge gelten, sind entsprechend mehrere Produktionsankündigungen auszufüllen.
- Für Bauprodukte, deren Basis eine objektbezogene Beurteilung ist, ist ebenfalls eine Produktionsankündigung auszufüllen.
5. Registrierungsbescheinigung für ÜA-Kennzeichnung beantragen
Alles erledigt! Nun können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Registrierungsbescheinigung bei der Registrierungsstelle beantragen.