Inspektion von Bauprodukten
Die Grundlage für die ÖNORM-geprüft- und ÜA-Kennzeichnung


Akkreditierte Inspektionsstelle

Als akkreditierte Inspektionsstelle gemäß ISO/IEC 17020 bauen Sie mit uns auf eine gesicherte und unabhängige Kompetenz bei der Inspektion von Bauprodukten.

Wir sorgen für die Einhaltung der Normenanforderungen und setzen so die Grundlage für die Zulassung bzw. sichern die Aufrechterhaltung der ÖNORM-geprüft- und ÜA-Kennzeichnung.


Inspektion von einbruchhemmenden Elementen

Einbruchhemmende Elemente können einer freiwilligen Produktzertifizierung unterzogen werden, die das Anbringen der ÖNORM-geprüft-Kennzeichnung erlaubt.

Wir übernehmen für Sie gerne die Überprüfung von Fenstern und Türen.


Inspektion von Feuer- und Rauchabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse gemäß Baustoffliste ÖA unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen ÜA-Kennzeichnung. Für sie ist die Anbringung des ÜA-Zeichens seit 1. Jänner 2004 gesetzlich verpflichtend.

Als Grundlage kann der Hersteller eine Registrierungsbescheinigung bei einer Registrierungsstelle beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines positiven Ergebnisses der Erstprüfung sowie ein Überwachungsvertrag zur periodischen Inspektion der Eigenüberwachung des Herstellers durch eine akkreditierte Stelle.

Wir überprüfen für Sie:

  • Türen
  • Tore
  • Fenster
  • Gewebeabschlüsse
  • Verglasungen
  • Zargen
  • Dachbodenabschlüsse
  • Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen

Leitfaden zur ÜA-Kennzeichnung

Jeder der ÜA-Kennzeichnung unterliegende Inverkehrbringer von Feuerschutzabschlüssen muss einen Überwachungsvertrag mit einer akkreditierten Inspektionsstelle abschließen. Am Weg dorthin sind einige Dinge zu beachten.

Wie Sie zur Registrierungsbescheinigung für die ÜA-Kennzeichnung kommen, haben wir für Sie in einem praktischen Leitfaden zusammengefasst.