Das IBS ist vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Prüf-, Inspektions- und jetzt auch als Zertifizierungsstelle für Produkte nach EN ISO/IEC 17065 und Bauproduktenverordnung (EU-Verordnung Nr. 305/2011) akkreditiert.
Das IBS ist als notifizierte Stelle in Europa (Notified Body - NANDO 1322) nach der Bauproduktenverordnung berechtigt, für bestimmte Bauprodukte Zertifikate der Leistungsbeständigkeit auf Grundlage der Bauproduktenverordnung mit europa-weiter Anerkennung auszustellen.
Übergeordnetes Ziel der Zertifizierung ist, allen Beteiligten das Vertrauen zu vermitteln, dass ein Produkt die festgelegten Anforderungen in Gesetzen und Normen erfüllt.
Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sind unbedingte Voraussetzungen für eine Zertifizierungsstelle. Durch die vertrauensvolle und kompetente Zertifizierungstätigkeit ist die IBS-Zertifizierungsstelle bemüht, die Zufriedenheit aller Beteiligten sicherzustellen.
Bei Erfüllung der Normanforderungen und der Anforderungen des allgemeinen und produktbezogenen Zertifizierungsprogramms erhält der Antragsteller von der Zertifizierungsstelle ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit, das die Grundlage für die Ausstellung der Leistungserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt bzw. in den Begleitpapieren bildet.
Bitte beachten Sie auch den gesamten Akkreditierungs- und Notifizierungsumfang unseres Unternehmens.
- Nach Übermittlung der Daten des Interessenten und der Angaben über das zu zertifizierende Produkt („formlose Beabsichtigungserklärung“) per E-Mail werden von der Zertifizierungsstelle die erforderlichen Unterlagen übermittelt.
- Der Zertifizierungsstelle sind das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular sowie sämtliche erforderlichen Unterlagen laut Zertifizierungsprogramm zu übermitteln.
- Die übermittelten Unterlagen werden geprüft und allenfalls sind noch Ergänzungen erforderlich.
- Feststellung des Produkttyps, d.h. je nach Produkttyp sind Prüfungen, Berechnungen oder weitere Ermittlungen durch die Zertifizierungsstelle durchzuführen.
- Die Ergebnisse (Prüfberichte, Klassifizierungsberichte, sonstige Nachweise) werden einer Evaluierung unterzogen.
- Anschließend erfolgt die Erstinspektion des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle WPK - Inspektionsbericht.
- Nach einem positiven Ergebnis der Erstinspektion erfolgt die Zertifizierungsentscheidung.
- Ausstellen und Übermittlung des Zertifikates der Leistungsbeständigkeit.
- Eintrag des zertifizierten Produktes in das öffentliche Verzeichnis des IBS.
- Anschließend ist die Herstellung des zertifizierten Produktes unter Beachtung der WPK möglich.
- Ausstellung der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung durch den Hersteller.
- laufende Überwachung des Herstellwerkes und der WPK durch die Zertifizierungsstelle – Inspektionsbericht.
Für Lizenznehmer (Cascading-System) besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens nach Art. 36 der Bauproduktenverordnung.
Für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten im Bereich des Feuerschutzes sowie bei sicherheitstechnischen Bauprodukten (z.B. Außentüren in Fluchtwegen) ist im Regelfall das System 1 anzuwenden.
Daher ist für die Ausstellung der Leistungserklärung und für die CE- Kennzeichnung ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit einer dafür akkreditierten und notifizierten Zertifizierungsstelle erforderlich.
Ab 1. Juli 2013 gelten die neuen Bestimmungen der Bauproduktenverordnung in Bezug auf die Leistungserklärung und CE Kennzeichnung. Beim Inverkehrbringen eines Bauprodukts muss dem Auftraggeber eine dazugehörige Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden. In der Leistungserklärung sind neben einer Reihe von Angaben zum Produkt und Hersteller alle wesentlichen Leistungseigenschaften aufzulisten. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Art. 4 bis 7 der Bauproduktenverordnung festgelegt. Eine Vorlage zur Leistungserklärung finden Sie im Anhang III der Bauproduktenverordnung.
Die Leistungserklärung ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Ohne Leistungserklärung kann keine CE-Kennzeichnung erfolgen nach den Vorgaben der Bauproduktenverordnung kann die CE-Kennzeichnung am Produkt selbst oder auf den Begleitpapieren angebracht werden. Allerdings wird eine Kennzeichnung am Produkt empfohlen, was auch im Sinne der Rückverfolgbarkeit von Produkten für den Hersteller von Vorteil sein kann.
Genaue Angaben zur CE-Kennzeichnung finden Sie in den Artikeln 8 und 9 der Bauproduktenverordnung.
Rauchschürzen nach EN 12101-1
CE-Kennzeichnungspflicht seit 1.9.2008
AVCP-System 1
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
(NRWG)nach EN 12101-2
CE-Kennzeichnungspflicht seit 1.9.2006
AVCP-System 1
Entrauchungsleitungen nach EN 12101-7
CE-Kennzeichnungspflicht ab 1.2.2013
AVCP-System 1
Entrauchungsklappen nach EN 12101-8
CE-Kennzeichnungspflicht ab 1.2.2013
AVCP-System 1
Brandschutzklappen nach EN 15650
CE-Kennzeichnungspflicht seit 1.9.2012
AVCP-System 1
Außentüren auf Fluchtwegen nach EN 14351-1
CE-Kennzeichnungspflicht seit 1.2.2010
AVCP-System 1
Feuer- und Rauchschutztüren und –tore gemäß EN 16034
CE-Kennzeichnung seit 01.11.2016 möglich!
AVCP-System 1
Vorhangfassaden nach EN 13830
CE-Kennzeichnungspflicht seit 01.12.2005
Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425
- Anschlageinrichtung nach EN 795
- Sicherheitsdachhaken nach EN 517
Einbruchhemmung für Türen, Fenster, Vorhangfassaden,
Gitterelemente, Abschlüsse nach DIN EN 1627
Freiwillige Zertifizierung gemäß nationalem Anhang
Innentüren mit der Leistungseigenschaft Feuer-
und/oder Rauchschutzeigenschaften nach EAD 020029-00-1102
AVCP-System 1
- Zertifizierungsprogramm Allgemein
- Zertifizierungsprogramm für Außentüren in Fluchtwegen nach 14351-1
- Zertifizierungsprogramm für Vorhangfassaden nach EN 13830
- Zertifizierungsprogramm für Türen Tore und Fenster nach EN 16034
- Zertifizierungsprogramm für Schalldämmprodukte aus Polyesterfasern EAD 040288-00-1201
- Zertifizierungsprogramm für Rauchschürzen nach EN 12101-1
- Zertifizierungsprogramm für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2
- Zertifizierungsprogramm für Innentüren Feuer- Rauchschutz nach EAD 020029-00-1102
- Zertifizierungsprogramm für Entrauchungsklappen nach EN 12101-8
- Zertifizierungsprogramm für Entrauchungskanalstücke nach EN 12101-7
- Zertifizierungsprogramm für Brandschutzklappen nach EN 15650
- Zertifizierungsprogramm für Abschlüsse der Leistungseigenschaft Einbruchhemmung DIN EN 1627
- Zertifizierungsprogramm für Wandbekleidungen – Rollen-und Plattenformen EN15102
- Zertifizierungsprogramm Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen nach EN 795
- Zertifizierungsprogramm für Subunternehmertätigkeiten
Hier finden Sie alle Unterlagen für den Antrag zur Zertifizierung und Normenauszüge betreffend Werkseigener Produktionskontrolle (WPK):
- Antragsformular für Zertifizierung
- Antragsformular für weitere Produkte
- Antragsformular für Persönliche Schutzausrüstung
- Auszug WPK EN 12101-2 (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte)
- Auszug WPK EN 12101-7 (Entrauchungskanalstücke)
- Auszug WPK EN 12101-8 (Entrauchungsklappen)
- Auszug WPK EN 15650 (Brandschutzklappen)
- Auszug WPK EN 16034 (Feuer- und Rauchschutzeigenschaften – Türen, Tore, Fenster)
- Auszug WPK EN 14351-1 (Außentüren in Fluchtwegen)
Kontakt
Einfach und bequem:
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung. Sie stellen den Antrag auf Zertifizierung und stellen uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Um den restlichen Prozess kümmern wir uns. Nach erfolgreicher Zertifizierung sind von Ihnen lediglich die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung vorzunehmen.
Sie möchten Ihr Produkt zertifzieren lassen?
Wir sind gerne für Sie da! Sie erreichen uns unter
T +43 732 7617-884
E zertifizierungsstelle(at)ibs-austria.at